Der gebäudeindividuelle energetische Sanierungsfahrplan
Baden-Württemberg (Sanierungsfahrplan) ist ein neues
Beratungsinstrument für Gebäudeeigentümer und eine Erfüllungsoption des
Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG). Ziel des Sanierungsfahrplans ist
es, die Sanierungsstrategie für ein einzelnes Gebäude zu entwickeln und
zu vermitteln. Damit wird das energiepolitische Ziel der Bundesregierung
unterstützt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu
erreichen. Die Verordnung zum Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg
(SFP-VO) wurde am 28. Juli 2015 im Kabinett beschlossen und ist
rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft getreten. Sie ergänzt § 9 Absatz 4
und § 16 Absatz 3 der Novelle des EWärmeG.
a.)Wohngebäude
Für Wohngebäude reduziert die Vorlage eines Sanierungsfahrplans den
Pflichtanteil des EWärmeG von 15 % auf 10 %. Er stellt für einige im
EWärmeG vorgesehene Erfüllungsoptionen eine sinnvolle Ergänzung dar
b.) Nichtwohngebäude
Bei Nichtwohngebäuden kann ein Sanierungsfahrplan zur vollständigen
(ersatzweisen) Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des EWärmeG vorgelegt
werden.

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