Energieausweis

 

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Energieausweis

 

 

a.)Wohngebäude

 

Mit Inkrafttreten der EnEV 2007 am 1.Oktober 2007 wird die Ausstellung von Energieausweisen in Bestandsgebäuden ab dem 01. Juli 2008 schrittweise verpflichtend eingeführt.

 

ab 01.07.2008 für Wohngebäude Baujahr bis 1965

ab 01.01.2009 für Wohngebäude Baujahr nach 1965

 

bedarfs- verbrauchsorientierter Energieausweis

 

 

ab 1. Oktober 2008 gilt folgendes:

ein verbrauchsorientierter Ausweis kann für solche Gebäude erstellt werden, die

- mindestens fünf Wohnungen haben, oder

- weniger als fünf Wohnungen haben und der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde, oder

- das Gebäude bereits nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet oder nachgerüstet wurde.

 

Ausgenommen von der Ausweispflicht sind nur Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen.

 

b.) Nichtwohngebäude

 

Ausstellungspflicht für NWG: Energieausweise müssen ab dem

1. Juli 2009 bei Verkauf und Vermietung zugänglich gemacht werden und bei öffentlichen Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 1.000 m² ausgehängt werden.

 

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