a.)Wohngebäude
Mit Inkrafttreten der EnEV 2007 am 1.Oktober 2007 wird die Ausstellung von Energieausweisen in Bestandsgebäuden ab dem 01. Juli 2008 schrittweise verpflichtend eingeführt.
ab
01.07.2008 für Wohngebäude Baujahr bis 1965
ab
01.01.2009 für Wohngebäude Baujahr nach 1965
ab
1. Oktober 2008 gilt folgendes:
ein
verbrauchsorientierter Ausweis kann für solche Gebäude erstellt werden, die
-
mindestens fünf Wohnungen haben, oder
-
weniger als fünf Wohnungen haben und der Bauantrag nach dem 1. November 1977
gestellt wurde, oder
- das Gebäude bereits nach der 1.
Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet oder nachgerüstet wurde.
Ausgenommen
von der Ausweispflicht sind nur Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen.
b.) Nichtwohngebäude
Ausstellungspflicht für NWG:
Energieausweise müssen ab dem
1. Juli 2009 bei Verkauf
und Vermietung zugänglich gemacht werden und bei öffentlichen Gebäuden mit
einer Gesamtnutzfläche von mehr als 1.000 m² ausgehängt
werden.

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